Moped-Versicherung
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Startklar in die neue Moped-Saison!

Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen im Frühling beginnt wieder der Fahrspaß auf zwei Rädern – die Moped-Saison. Nun werden die Zweiräder wieder aus der Garage und auf die Straße geholt!

Der langersehnte Start in die Moped-Saison beginnt in diesem Jahr mit neuen blauen Versicherungskennzeichen. Vor allem für junge Menschen bedeutet ein Moped einen Zugewinn an Freiheit und die Zeit bis zum eigenen Auto lässt sich mit einem Moped gut überbrücken.

Schneller als mit dem Fahrrad, günstiger als ein Kleinwagen: Das Moped bringt auf dem Land ebenso wie in der Stadt viele Vorteile – es ist bequem, günstig und unkompliziert bei der Parkplatzsuche. Also schnell ein neues Versicherungskennzeichen bestellt und schon kann es losgehen.

Versicherungskennzeichen für Roller, Moped & Co.

Mit Beginn des Versicherungsjahres am 01. März 2024 braucht Ihr Roller, Moped oder Mofa ein neues Kennzeichen. Diese gibt es für den Zeitraum bis 28.02.2025. Um das neue Versicherungskennzeichen für Moped, Mofa oder E-Bike zu erhalten, geben Sie einfach die Daten der Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs ein und überweisen den Beitrag für Ihre Mopedversicherung – Ihr Versicherungskennzeichen für 2024/2025 wird Ihnen umgehend zugesandt und ist in der Regel schon am nächsten Tage bei Ihnen!

Was hat es mit dem jährlichen Farbwechsel auf sich?

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Schwarz – blau - grün - seit dem 01. März 2024 sind die Versicherungskennzeichen blau, im Vorjahr waren sie schwarz, im nächsten Jahr werden sie wieder grün: Die Farbe von Roller- und Mopedkennzeichen ändert sich jährlich in den drei Farben Schwarz, Blau, Grün. Warum dies so ist, ist relativ einfach zu erklären.

Folienkennzeichen - kleben statt schrauben?

Seit dem 1. März 2021 sind Versicherungskennzeichen auch in Form einer Klebefolie zugelassen und werden zunächst in einer Testphase von drei Jahren erprobt und anschließend evaluiert. Rund 2 Millionen Versicherungskennzeichen aus Aluminium- oder Stahlblech werden jedes Jahr für Mofas produziert. Und müssen nach einem Jahr Gültigkeit entsorgt werden.

Die Folie könnte das bisherige Blechschild langfristig ersetzen. Das Anbringen des Kennzeichens wird einfacher, günstiger und fälschungssicherer. Das Folienkennzeichen wird auf eine Trägerplatte geklebt, die meist aus Kunststoff besteht, und am Fahrzeug befestigt wird. Mit dem jährlichen Kennzeichenwechsel ist somit nur noch die Folie auszutauschen. Außerdem enthält die Folie ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal, das das Fälschen erschwert: ein Hologramm, das in herkömmlichen Versicherungskennzeichen nicht vorhanden ist, aber bereits Bestandteil der Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge ist.

Kraftfahrzeuge müssen haftpflichtversichert werden

Es geht um den Versicherungsstatus des Fahrzeugs, als Halter eines Moped, Mofa oder Rollers brauchen Sie zwar keine Zulassung und sind auch nicht steuerpflichtig, um aber am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen. Mit diesem auch als „Moped-Kennzeichen“ bekannten Schild weisen Sie nach, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Die Haftpflichtversicherung deckt alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Ihr Moped oder Roller bei Dritten verursacht.

Versicherungsschutz gilt nur für ein Jahr

Weil der Versicherungsschutz für maximal ein Jahr gilt und sich nicht automatisch verlängert, lässt die Farbe des Versicherungskennzeichens Rückschlüsse auf das Versicherungsjahr zu. Man kann sehr einfach erkennen ob Sie mit Ihrem Moped oder Roller mit dem vorgeschriebenen Versicherungsschutz unterwegs sind. Der Gültigkeitszeitraum entspricht dem Versicherungsjahr, das immer am 01. März beginnt und am 28. Februar des Folgejahres endet.

Alle Kraftfahrzeuge sind versicherungspflichtig

Die Versicherungspflicht bezieht sich nicht nur auf Mopeds und Roller, sondern auch auf andere Kleinkrafträder sowie Elektro-Kleinstfahrzeuge. Darunter fallen:

Diese Dokumente müssen Sie mitführen

Sobald Sie ein Kleinkraftrad starten, müssen Sie auch den hierfür erforderlichen Führerschein mitführen. Darüber hinaus ist die für das Fahrzeug geltende Betriebserlaubnis oder die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) und zusätzlich zum am Fahrzeug montierten Versicherungskennzeichen ist auch die Versicherungsbescheinigung mitzuführen.