Wenn Sie Ihren Roller verkaufen möchten, können sie ihn auch mit dem Versicherungskennzeichen verkaufen. Wir erklären Ihnen worauf Sie dabei achten sollten.
Damit auch Ihr Verkauf reibungslos abläuft, sollten Sie die folgenden Schritte beim Rollerverkauf beachten:
Füllen Sie den Kaufvertrag gemeinsam mit dem Käufer aus
Käufer sowie der Verkäufer müssen den Kaufvertrag unterschreiben
Je ein Exemplar des Kaufvertrages erhält der Käufer und der Verkäufer
Der Käufer erhält die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papiere)
Ihr Makler oder ihre Versicherungsgesellschaft bekommt von Ihnen eine Kopie des Kaufvertrages
Ein neuer Versicherungsschein muss auf den Namen des Käufers ausgestellt werden
Sie haben das Versicherungskennzeichen bei uns erworben? Senden Sie uns den Kaufvertrag per E-Mail oder via Fax . Sie können uns die Daten zum Verkauf auch im persönlichen Kunden-Bereich mitteilen. Der Käufer erhält darufhin einen auf seinen Namen ausgestellten Versicherungsnachweis für das Versicherungskennzeichen. Die Umschreibung vom Versicherungskennzeichen ist für unsere Mandanten selbstverständlich kostenlos.
Sie haben das Versicherungskennzeichen nicht bei uns erworben? Auch in diesem Fall können Sie selbstverständlich die Vorlage unseres Kaufvertrages nutzen. Sie schicken dann eine Kopie des Kaufvertrag an ihre Versicherungsgesellschaft bzw. an Ihren Makler.
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung zum Ablauf des Fahrzeugverkaufs? Gern beraten wir Sie telefonisch
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Vertragsmuster um einen unverbindlichen Vorschlag von moped-versichern.de handelt, der nicht jeden Einzelfall abdecken kann und eine anwaltliche Beratung daher nicht ersetzt. Der Vertrag ist durch den Verwender mit Sorgfalt auszufüllen, zu überprüfen und an die jeweiligen Anforderungen anzupassen. Etwaige Haftungsansprüche, die durch die Verwendung des Musters oder die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Angaben verursacht werden, sind ausgeschlossen, solange kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von roller-versichern.de vorliegt.