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Für das Versicherungsjahr vom 01.03.2024 bis zum 28.02.2025 benötigen Sie ein blaues Roller-Kennzeichen. Dieser Versicherungsschutz gilt maximal ein Jahr und wird nicht automatisch verlängert. Daher haben die alten schwarzen Schilder mit dem 01.03.2024 ihre Gültigkeit verloren und müssen durch die blauen Schilder ersetzt werden. Durch die jährlich wechselnde Farbe lässt sich sehr schnell erkennen, ob Ihr Moped oder Roller den vorgeschriebenen Versicherungsschutz besitzt.
Die Versicherungskennzeichen werden für Leichtmofas, Mofas, E-Bikes, S-Pedelecs, E-Scooter, Goped, Bikeboards, Segways, drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, Mopeds, Mokicks, Roller sowie motorosierte Krankenfahrstühle benötigt.Für all diese Fahrzeuge besteht Versicherungspflicht und wer im Straßenverkehr ohne gültiges Versicherungskennzeichen angetroffen wird, macht sich nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen.
Ob beim Mofa, Moped, Roller, E-Bike oder Scooter – Schäden können entstehen, auch wenn Sie nicht unterwegs sind. Mit einer Teilkasko sichern Sie sich z. B. gegen folgende Schäden an Ihrem Zweirad ab:
Diebstahl kaskoversicherter Fahrzeuge ist auch 2022 erneut angestiegen! 6.888 kaskoversicherte Roller und Mopeds wurden 2022, nach Zahlen des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., gestohlen! Das sind 95,5% mehr als im Jahr 2021 in dem 3.523 Roller und Mopeds gestohlen wurden! Mit 164% mehr als die 2.609 im Jahr 2020 gestohlenen Fahrzeuge und über 207% zu den 2.241 im Jahr 2019 gestohlenen Mofas und Mopeds! Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen, da die Mehrzahl der Fahrzeuge nur Haftpflicht versichert wird. Im Vergleich zu anderen Fahrzeugen verschwinden die Kleinkrafträder immer noch deutlich häufiger: Von 10.000 Mofas und Mopeds wurden 127 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen nur bei 3 von 10.000 Fahrzeugen.
Haftpflicht
verbleibende Rest-Jahresbeiträge (jeweils vom 01.11.2024 - 28.02.2025)
Haftpflicht
Fahrer 23 Jahre und älter
21.00 Euro
Haftpflicht
Fahrer unter 23 Jahre
42.00 Euro
Haftpflicht inkl. Teilkasko
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB (bei Totalentwendung 300 € SB):
Fahrer 23 Jahre und älter
33.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB (bei Totalentwendung 300 € SB):
Fahrer unter 23 Jahre
70.00 Euro
WICHTIG: Bei Einschluss einer Teilkaskoversicherung beträgt die Selbstbeteiligung bei Totalentwendung 300,- Euro.
Haftpflicht
Haftpflicht
Fahrer 23 Jahre und älter
10.00 Euro
Haftpflicht
Fahrer unter 23 Jahre
27.00 Euro
Haftpflicht inkl. Teilkasko
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB (bei Totalentwendung 300 € SB)
Fahrer 23 Jahre und älter
20.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB (bei Totalentwendung 300 € SB)
Fahrer unter 23 Jahre
37.00 Euro
WICHTIG: Bei Einschluss einer Teilkaskoversicherung beträgt die Selbstbeteiligung bei Totalentwendung 300,- Euro.
Haftpflicht
Haftpflicht
Fahrer 23 Jahre und älter
31.00 Euro
Haftpflicht
Fahrer unter 23 Jahre
64.00 Euro
Haftpflicht inkl. Teilkasko
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB (bei Totalentwendung 300 € SB)
Fahrer 23 Jahre und älter
52.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB (bei Totalentwendung 300 € SB)
Fahrer unter 23 Jahre
121.00 Euro
WICHTIG:
Bei Einschluss einer Teilkaskoversicherung für die drei- bzw. vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge beträgt die Selbstbeteiligung bei Totalentwendung 300,- Euro.
verbleibende Rest-Jahresbeiträge (jeweils vom 01.11.2024 - 28.02.2025)
Haftpflicht
Fahrer 23 Jahre und älter
10.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB
Fahrer 23 Jahre und älter
20.00 Euro
Haftpflicht
Fahrer unter 23 Jahre
27.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB
Fahrer unter 23 Jahre
37.00 Euro
WICHTIG: Bei Einschluss einer Teilkaskoversicherung beträgt die Selbstbeteiligung bei Totalentwendung 300,- Euro.
Haftpflicht
ohne Altersbeschränkung
28.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB
ohne Altersbeschränkung
46.00 Euro
Haftpflicht: Deckungssumme 100 Mio. Euro, max. 12 Mio. Euro je geschädigte Person
Haftpflicht:
ohne Altersbeschränkung
34.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB:
ohne Altersbeschränkung
64.00 Euro
Haftpflicht: Deckungssumme 100 Mio. Euro, max. 12 Mio. Euro je geschädigte Person
Mopedkunden der Concordia, die 12 Monate oder länger schadenfrei auf ihrem Moped oder Kleinkraftrad gefahren sind, werden mit einem Einsteigerbonus in der KFZ-Versicherung (Einstufung in Schadensfreiheits-Klasse ½) belohnt. Fahranfänger zahlen so in der Haftpflichtversicherung bei der Versicherung Ihres ersten eigenen Pkw nur noch einen Beitragssatz von 76 % (statt 166 %), oder beim ersten Kraftrad nur noch 60 % und beim ersten Leichtkraftrad nur noch 65 %. Die Pause nach dem Mopedvertrag kann bis zu 6 Monate betragen.
Bei einer Nutzung des Fahrzeuges durch jüngere Personen als im Versicherungsschein benannt, ist die Versicherung zur Forderung des doppelten Nachlasses berechtigt. Sie ist aber NICHT von der Verpflichtung zur Schadenzahlung befreit.
Auf der Internetseite des Zentralruf der Autoversicherer (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) können Sie an Hand der Buchstabenkombination des Mopedkennzeichens die Versicherungsgesellschaft abfragen. Die Datenbank beinhaltet die Buchstabenkombinationen der, für das aktuelle Verkehrsjahr (vom 1.März bis 28.Februar), gültigen Versicherungskennzeichen.