Roller-Versicherung
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Ver­siche­rungs­kenn­zei­chen 2025/2026

Roller Versicherungskennzeichen gruen

Für das Versicherungsjahr vom 01.03.2025 bis zum 28.02.2026 benötigen Sie ein grünes Roller-Kennzeichen. Dieser Versicherungsschutz gilt maximal ein Jahr und wird nicht automatisch verlängert. Daher haben die alten blauen Schilder mit dem 01.03.2025 ihre Gültigkeit verloren und müssen durch die grünen Schilder ersetzt werden. Durch die jährlich wechselnde Farbe lässt sich sehr schnell erkennen, ob Ihr Moped oder Roller den vorgeschriebenen Versicherungsschutz besitzt.

Die Versicherungskennzeichen werden für Leichtmofas, Mofas, E-Bikes, S-Pedelecs, E-Scooter, Goped, Bikeboards, Segways, drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, Mopeds, Mokicks, Roller sowie motorosierte Krankenfahrstühle benötigt. Für all diese Fahrzeuge besteht Versicherungspflicht und wer im Straßenverkehr ohne gültiges Versicherungskennzeichen angetroffen wird, macht sich nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen.

Was versichert die Teilkasko

Ob beim Mofa, Moped, Roller, E-Bike oder Scooter – Schäden können entstehen, auch wenn Sie nicht unterwegs sind. Mit einer Teilkasko sichern Sie sich z. B. gegen folgende Schäden an Ihrem Zweirad ab:


Diebstahl kasko­versicherter Fahr­zeuge
Jahrge­stoh­le­ne Fahr­zeu­ge prozen­tuale & gesamt Steige­rung
20182.086+0,00%
20192.241+7,43%+7,43%
20202.609+16,42%+25,07%
20213.523+35,03%+68,89%
20226.888+95,52%+230,20%
202310.069+46,18%+382,69%
202412.014+19,32%+475,93%

Diebstahl kaskoversicherter Fahrzeuge ist auch 2023 erneut angestiegen!

Die Polizei registrierte im Jahr 2024 27.810 Fälle (2023, 28.914), bei denen Mopeds und Krafträder gestohlen wurden. Quelle Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. wurden im Jahr 2024 insgesamt 3.449 kaskoversicherte Mofas & Mopeds gestohlen, was einem Anstieg von 7,2 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Bei den kaskoversicherten Elektrokleinstfahrzeugen wurden 8.565 Diebstähle registriert, ein Anstieg von 25,0% zum Vorjar.

Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen, da die Mehrzahl der Fahrzeuge nur Haftpflicht versichert wird. Im Vergleich zu anderen Fahrzeugen verschwinden die Kleinkrafträder immer noch deutlich häufiger: Von 10.000 Mofas und Mopeds wurden 80, bei Elektrokleinstfahrzeugen sogar 284 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen nur bei 3 von 10.000 Fahrzeugen.


Mofa, Mokick, Roller, Pedelec und E-Bike:

Haftpflicht

verbleibende Rest-Jahresbeiträge (jeweils vom 01.10.2025 - 28.02.2026)

Haftpflicht

 

Fahrer 23 Jahre und älter

17.00 Euro

Achtung Mindestbeitrag 25,00 Euro

Haftpflicht

 

Fahrer unter 23 Jahre

34.00 Euro

Haftpflicht inkl. Teilkasko

Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB (bei Totalentwendung 300 € SB):

 

Fahrer 23 Jahre und älter

44.00 Euro

Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB (bei Totalentwendung 300 € SB):

 

Fahrer unter 23 Jahre

91.00 Euro



Elektrokleinstfahrzeuge (Aufkleber):

Haftpflicht

Haftpflicht

 

Fahrer 23 Jahre und älter

12.00 Euro

Achtung Mindestbeitrag 25,00 Euro

Haftpflicht

 

Fahrer unter 23 Jahre

30.00 Euro

Haftpflicht inkl. Teilkasko

Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB (bei Totalentwendung 300 € SB)

 

Fahrer 23 Jahre und älter

24.00 Euro

Achtung Mindestbeitrag 25,00 Euro

Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB (bei Totalentwendung 300 € SB)

 

Fahrer unter 23 Jahre

42.00 Euro



dreirädrige & vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:

Haftpflicht

Haftpflicht

 

Fahrer 23 Jahre und älter

39.00 Euro

Haftpflicht

 

Fahrer unter 23 Jahre

80.00 Euro

Haftpflicht inkl. Teilkasko

Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB (bei Totalentwendung 300 € SB)

 

Fahrer 23 Jahre und älter

65.00 Euro

Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB (bei Totalentwendung 300 € SB)

 

Fahrer unter 23 Jahre

141.00 Euro

Haftpflicht: Deckungssumme 100 Mio. Euro, max. 12 Mio. Euro je geschädigte Person



E-Scooter, Goped oder Bikeboard:

verbleibende Rest-Jahresbeiträge (jeweils vom 01.10.2025 - 28.02.2026)

Haftpflicht

 

Fahrer 23 Jahre und älter

12.00 Euro

Achtung Mindestbeitrag 25,00 Euro

Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB

 

Fahrer 23 Jahre und älter

24.00 Euro

Achtung Mindestbeitrag 25,00 Euro

Haftpflicht

 

Fahrer unter 23 Jahre

30.00 Euro

Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB

 

Fahrer unter 23 Jahre

42.00 Euro

Haftpflicht: Deckungssumme 100 Mio. Euro, max. 12 Mio. Euro je geschädigte Person

Krankenfahrstühle:

Haftpflicht

 

ohne Altersbeschränkung

35.00 Euro

Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB

 

ohne Altersbeschränkung

54.00 Euro

Haftpflicht: Deckungssumme 100 Mio. Euro, max. 12 Mio. Euro je geschädigte Person



Segway (einachsige zweispurige Elektro-Roller)

Haftpflicht:

 

ohne Altersbeschränkung

42.00 Euro

Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB:

 

ohne Altersbeschränkung

80.00 Euro

Haftpflicht: Deckungssumme 100 Mio. Euro, max. 12 Mio. Euro je geschädigte Person


So sparen Autofahrer von morgen

Mopedkunden der Concordia, die 12 Monate oder länger schadenfrei auf ihrem Moped oder Kleinkraftrad gefahren sind, werden mit einem Einsteigerbonus in der KFZ-Versicherung (Einstufung in Schadensfreiheits-Klasse ½) belohnt. Fahranfänger zahlen so in der Haftpflichtversicherung bei der Versicherung Ihres ersten eigenen Pkw nur noch einen Beitragssatz von 76 % (statt 166 %), oder beim ersten Kraftrad nur noch 60 % und beim ersten Leichtkraftrad nur noch 65 %. Die Pause nach dem Mopedvertrag kann bis zu 6 Monate betragen.

Wichtiger Hinweis zum Fahreralter

Bei einer Nutzung des Fahrzeuges durch jüngere Personen als im Versicherungsschein benannt, ist die Versicherung zur Forderung des doppelten Nachlasses berechtigt. Sie ist aber NICHT von der Verpflichtung zur Schadenzahlung befreit.

Von welchem Versicherer ist das Kennzeichen

Auf der Internetseite des Zentralruf der Autoversicherer (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) können Sie an Hand der Buchstabenkombination des Mopedkennzeichens die Versicherungsgesellschaft abfragen. Die Datenbank beinhaltet die Buchstabenkombinationen der, für das aktuelle Verkehrsjahr (vom 1.März bis 28.Februar), gültigen Versicherungskennzeichen.