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FAQ zu Versicherungskennzeichen
Fragen zum Versicherungsschutz
Nein. Gewinnen Sie einen Erwachsenen, z.B. Vater oder Mutter als Versicherungsnehmer. Personen unter 18 Jahren können bei unserem Angebot nicht Versicherungsnehmer sein. Fahren dürfen Sie das Fahrzeug natürlich trotzdem, sofern Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen (Führerschein oder Prüfbescheinigung) erfüllen - siehe §10 Abs. 3 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr.
Nein. Ein Schadensfall in der Mopedversicherung hat keinen Einfluss auf Ihre Schadenfreiheitsrabatte oder andere Versicherungsverträge.
100 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, maximal 8 Millionen Euro je geschädigter Person.
Die Kraftfahrtversicherung gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme, die in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens jedoch in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland fahren wollen, benötigen Sie eine sogenannte grüne Versicherungskarte, die wir Ihnen bei Bedarf gerne zusenden.
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am Fahrzeug durch Brand und Explosion, Entwendung und unbefugten Gebrauch, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Zusammenstoß des Fahrzeuges mit Haarwild und Marderbiss.
Nein. Eine Fahrzeugvollversicherung wird nicht angeboten.
Bei Einschluss einer Teilkaskoversicherung beträgt die Selbstbeteiligung in Abhängigkeit vom ermittelten Versicherer bei Totalentwendung 150,- bzw. 300,- Euro. Bei Krankenfahrstühlen beträgt diese 150,- Euro.
Die Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen ist eine Einmalversicherung. Das bedeutet, dass Sie mit Ihrem Antrag ein Versicherungskennzeichen erwerben und dieses bis Ablauf des auf den Versicherungsbeginn folgenden Monats Februar gilt. Sie brauchen die Versicherung daher nicht kündigen, die Versicherung endet automatisch und verlängert sich nicht.
Nein. Rote Versicherungskennzeichen können nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten (gemäß § 28 Abs. 1 StVZO) oder als Kurzkennzeichen (gemäß § 28 Abs. 4 StVZO) ausgegeben werden. Rote Versicherungskennzeichen werden von der Zulassungsstelle zur wiederkehrenden Verwendung mit verschiedenen Fahrzeugen an Kfz-Hersteller, Kfz-Werkstätten und Kfz-Händlern ausgegeben. Eine Ausgabe an Privatpersonen ist nicht vorgesehen.
Hier finden Sie die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung für Verträge mit Moped-Versicherungskennzeichen.
- 2024 Concordia Versicherung (2371 KB, PDF File, neues Fenster)
- 2024 HUK Versicherung (269 KB, PDF File, neues Fenster)
- 2024 VHV Versicherung (252 KB, PDF File, neues Fenster)
- 2024 WGV Versicherung (322 KB, PDF File, neues Fenster)
- 2025 Concordia Versicherung (688 KB, PDF File, neues Fenster)
- 2025 HUK Versicherung (266 KB, PDF File, neues Fenster)
- 2025 VHV Versicherung (251 KB, PDF File, neues Fenster)
- 2025 WGV Versicherung (247 KB, PDF File, neues Fenster)
- 2026 HUK Versicherung (271 KB, PDF File, neues Fenster)
- 2026 VHV Versicherung (451 KB, PDF File, neues Fenster)
- 2026 WGV Versicherung (248 KB, PDF File, neues Fenster)
Bitte teilen Sie uns - am Besten per Email - mit, sobald die Änderung der Fahrzeugart z.B. vom Mofa 25 km/h zum Roller 45 km/h (oder umgekehrt) durchgeführt wird. Sie erhalten dann eine neue Versicherungsbescheinigung.
Bei einem Verkauf übergeben Sie auch das Versicherungskennzeichen an den Käufer. Teilen Sie uns bitte dessen Name und Anschrift mit. Bitte benutzen Sie hierzu das Formular im persönlichen Kundenbereich. Dem Käufer wird daraufhin eine neue Versicherungsbescheinigung auf seinen Namen ausgestellt und zugesandt.
Um ein Mofa oder einen Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fahren zu dürfen, muss der Fahrer 15 Jahre alt sein und benötigt eine Prüfbescheinigung. Höhere Fahrerlaubnisklassen ersetzen diese. Ausnahme: Wer vor dem
- April 1965 geboren ist, kann ohne Führerschein Roller fahren. Für Roller bis 45 km/h ist ein Führerschein der Klasse M erforderlich.
Für Fahrzeuge der ehemaligen DDR kann beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine nicht vorhandene Betriebserlaubnis beantragt werden. Für andere Fahrzeuge benötigt man zuvor eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Danach entweder Hersteller kontaktieren oder TÜV-Einzelabnahme durchführen.
Nein. Fahrzeugart und insbesondere die Seriennummer sind unabdingbar. Beantragen Sie das Versicherungskennzeichen erst, wenn Sie die Betriebserlaubnis vorliegen haben.
Bitte geben Sie als Herstellerschlüsselnummer (HSN) "0900" an.
Porto und Versand kosten je nach Versicherer 1,80 Euro (Brief) oder 4,45 Euro (Einschreiben). Bei mehreren Kennzeichen nur einmal Versandkosten, sofern gleiche Anschrift.
Sie bezahlen per Überweisung. Die Kontoverbindung erhalten Sie nach der Bestellung per Email.
Nein. PayPal wird wegen der Gebühren nicht angeboten.
Im Regelfall innerhalb von drei Werktagen. Um den
- März kann es länger dauern.
Nein. Buchstabenkombinationen sind Versicherern fest zugewiesen. Zahlen ergeben sich aus der Reihenfolge der Bearbeitung. Gegen 10 Euro kann eine Wunsch-Zahlenkombination gewählt werden.
Nach der ersten Bestellung erhalten Sie Login-Daten. Im Kundenbereich können Sie weitere Kennzeichen bestellen.
Nein. Das Kennzeichen ist beim KBA auf das Fahrzeug registriert. Senden Sie das alte Kennzeichen zurück, Sie erhalten eine Erstattung. Für das neue Fahrzeug muss ein neues Kennzeichen bestellt werden.
Bitte Groß- und Kleinschreibung beachten. Jeder Fahrzeugvertrag hat ein eigenes Passwort. Bei Problemen kontaktieren Sie uns.