Moped-Versicherung
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FAQ zu Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen

Fragen zum Ver­si­che­rungs­schutz

Nein. Gewinnen Sie einen Erwachsenen, z.B. Vater oder Mutter als Ver­si­che­rungs­nehmer. Personen unter 18 Jahren können bei unserem Angebot nicht Ver­si­che­rungs­nehmer sein. Fahren dürfen Sie das Fahrzeug natürlich trotzdem, sofern Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen (Führerschein oder Prüfbescheinigung) erfüllen - siehe §10 Abs. 3 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr.

Nein. Ein Schadensfall in der Mopedversicherung hat keinen Einfluß auf Ihre Schadenfreiheitsrabatte oder andere Ver­si­che­rungs­verträge.

100 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, maximal 8 Millionen Euro je geschädigter Person.

Die Kraftfahrtversicherung gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme, die in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens jedoch in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.

Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland fahren wollen, benötigen Sie eine sogenannte grüne Ver­si­che­rungs­karte, die wir Ihnen bei Bedarf gerne zusenden.

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am Fahrzeug durch Brand und Explosion, Entwendung und unbefugten Gebrauch, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Zusammenstoß des Fahrzeuges mit Haarwild und Marderbiss.

Nein. Eine Fahrzeugvollversicherung wird nicht angeboten.

Bei Einschluß einer Teilkaskoversicherung beträgt die Selbstbeteiligung in Abhängigkeit vom ermittelten Versicherer bei Totalentwendung 150,- bzw. 300,- Euro. Bei Krankenfahrstühlen beträgt diese 150,- Euro.

Die Versicherung für Fahrzeuge mit Ver­si­che­rungs­kennzeichen ist eine Einmalversicherung. Das bedeutet, dass Sie mit Ihrem Antrag ein Ver­si­che­rungs­kennzeichen erwerben und dieses bis Ablauf des auf den Ver­si­che­rungs­beginn folgenden Monats Februar gilt. Sie brauchen die Versicherung daher nicht kündigen, die Versicherung endet automatisch und verlängert sich nicht.

Nein. - Rote Ver­si­che­rungs­kennzeichen können nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten (gemäß § 28 Abs. 1 StVZO) oder als Kurzkennzeichen (gemäß § 28 Abs. 4 StVZO) ausgegeben werden.

Rote Ver­si­che­rungs­kennzeichen werden von der Zulassungsstelle zur wiederkehrenden Verwendung mit verschiedenen Fahrzeugen an Kfz-Hersteller, Kfz-Werkstätten und Kfz-Händlern ausgegeben. Eine Zuteilung erfolgt unbefristet, aber widerruflich, oder von vornherein befristet. Für jedes Fahrzeug ist in einem besonderen Fahrzeugschein vor Antritt der ersten Fahrt die Bezeichnung des Fahrzeugs einzutragen. Eine Ausgabe von Roten Ver­si­che­rungs­kennzeichen an Privatpersonen ist nicht vorgesehen.

Hier finden Sie die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung für Verträge mit Moped-Ver­si­che­rungs­kennzeichen:

Selbstverständlich sind diese Bestandteile des Ver­si­che­rungs­vertrages und werden Ihnen zusammen mit dem Versicherungnachweis und dem Kennzeichen übersandt.

Bitte teilen Sie uns - am Besten per Email - mit, sobald die Änderung der Fahrzeugart z.B. vom Mofa 25 km/h zum Roller 45 km/h (oder umgekehrt) durchgeführt wird. Aber bitte nicht Monate im Voraus. Sie erhalten dann eine neue Ver­si­che­rungs­bescheinigung.

Bei einem Verkauf übergeben Sie auch das Ver­si­che­rungs­kennzeichen an den Käufer. Teilen Sie uns bitte dessen Name und Anschrift mit. Bitte benutzen Sie hierzu das Formular im persönlichen Kundenbereich.

Dem Käufer wird daraufhin eine neue Ver­si­che­rungs­bescheinigung auf seinen Namen ausgestellt und zugesandt.

Um ein Mofa oder einen Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde fahren zu dürfen, muss der Fahrer 15 Jahre alt sein und benötigt eine so genannte Prüfbescheinigung, die Fahrerlaubnis für Mofas. Jede beliebige höhere Fahrerlaubnisklasse kann dies in diesem Fall ersetzen, also etwa ein Führerschein der Klasse L, M, A1, A oder B (die früheren Klassen 5, 4, 1b, 1 oder 3). Ausnahme: Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, kann ohne Führerschein Roller fahren.

Fährt der Roller schneller als 25 km/h, muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein und benötigt einen Führerschein der Klasse M (für Kleinkrafträder, Mokicks, Roller bis 45 km/h). Die Prüfbescheinigung bzw. Fahrerlaubnis ist immer mitzuführen.


Fragen zur Bestellabwicklung

Für Fahrzeuge der ehemaligen DDR kann beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine nicht vorhandene Betriebserlaubnis online oder mit folgendem Formular beantragt werden.

Für alle anderen Fahrzeuge benötigt man zuvor eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die bestätigt, dass es sich bei dem Fahrzeug nicht um ein gestohlenes Fahrzeug handelt. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung erhält man entweder bei der Polizei (i.d.R. kostenlos) oder von der örtlichen KFZ-Zulassungsstelle (i.d.R. gebührenpflichtig).

Ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorhanden, gibt es zwei Möglichkeiten zur Beantragung einer neuen ABE. Die erste Möglichkeit ist, die ABE direkt vom Hersteller anzufordern, was selbstverständlich nur möglich ist sofern der Hersteller noch existiert. Die zweite Möglichkeit ist, der Weg zum TÜV und eine sogenannte Einzelabnahme des Fahrzeugs. Das Fahrzeug muss also vor Ort vorgeführt werden und wird auf Verkehrssicherheit und Übereinstimmung des technischen Zustands mit den eingetragenen Daten überprüft. Hat der TÜV alles geprüft wird eine neue ABE ausgestellt.

Nein. - Fahrzeugart und insbesondere die Seriennummer (Identnummer/FIN) sind unabdingbar. Falls Sie keine Möglichkeit haben die Daten vorab in Erfahrung zu bringen beantragen Sie bitte Ihr Ver­si­che­rungs­kennzeichen, sobald Sie die Betriebserlaubnis vorliegen haben.

Bitte geben Sie als Herstellerschlüsselnummer (HSN) "0900" an.

Porto und Versand kosten in Abhängigkeit vom ermittelten Versicherer bei einer Briefsendung 1,60 Euro bzw. bei einem Einschreiben 4,25 Euro.

Sollten Sie mehr als ein Ver­si­che­rungs­kennzeichen bei uns bestellen, zahlen Sie selbstverständlich nur einmal Versandkosten. Entscheidend hierbei ist das der Versand an ein und die selbe Anschrift erfolgt.

Sie bezahlen den Beitrag per Überweisung die Kontoverbindung teilen wir Ihnen nach erfolgter Bestellung per Email mit.

NEIN, die Zahlung via PayPal wird von uns auf Grund der von PayPal erhobenen Gebühren nicht angeboten. Da hierfür 1,9 % vom Warenwert zzgl. 0,35 Euro an PayPal zu zahlen sind, was bei einem Beitrag von bsw. 48,60 Euro zu PayPal-Gebühren i.H.v. insgesamt 1,27 Euro führt und einem Courtageanspruch von 2,04 Euro gegenübersteht. PayPal nennt dies Fair!

Im Regelfall haben Sie es innerhalb von drei Werktagen in Ihrem Briefkasten. In den Tagen um den 1. März kann es jedoch auch etwas länger dauern.

Nein. Die Buch­sta­ben­kom­bi­na­tion­en sind einzelnen Ver­si­che­rungs­unternehmen fest zugewiesen. Die Zahlenkombination ergibt sich aus der Reihenfolge der Bearbeitung. Gegen eine Gebühr von 10,00 Euro können Sie aus den vorhandenen Ver­si­che­rungs­kennzeichen eine Wunsch-Zahlenkombination erhalten.

Nach Ihrer ersten Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung per Email. In dieser finden Sie Ihre Login-Daten für Ihre persönliche Seite.
Bitte loggen Sie sich im Kunden Login ein.

Hier können Sie dann ein weiteres Ver­si­che­rungs­kennzeichen für ein neues Fahrzeug bestellen.

Eine "Umschreibung" eines vorhandenen Ver­si­che­rungs­kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich! Das Kennzeichen wurde beim Kraftfahrtbundesamt auf das Fahrzeug registriert.

Senden Sie das "Alte" Ver­si­che­rungs­kennzeichen zusammen mit dem Ver­si­che­rungs­schein an uns zurück. Fügen Sie der Rücksendung bitte Ihre Bankverbindung bei, nach Eingang der Rücksendung werden wir den Ver­si­che­rungs­schutz stornieren und Ihnen den Differenzbetrag erstatten.

Für das neue Fahrzeug bestellen Sie bitte ein neues Ver­si­che­rungs­kennzeichen über Ihren persönlichen Kunden-Bereich!

Bitte achten Sie bei Ihrem Passwort auf Groß- & Kleinschreibung. Sollten Sie trotzallem keinen Zugang bekommen setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.

Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass Sie für jedes Fahrzeug einen separaten Zugang erhalten und somit für jedes Fahrzeug auch ein individuelles Passwort erhalten.