Moped-Versicherung
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Versicherungsschutz für S-Pedelecs

Unabhängig davon, ob ein S-Pedelec als Mofa oder als Kleinkraftrad der Klasse L1E gefahren wird, besteht für S-Pedelecs oder E-Bikes eine Versicherungspflicht und Sie benötigen somit ein Versicherungskennzeichen.

Fahren ohne Kennzeichen ist ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und somit eine Straftat die neben der strafrechtlichen Verfolgung mit sechs Punkten im Flensburger Zentralregister geahndet wird.Im Unterschied zum Fahrrad und Pedelec wird eine Privat-Haftpflichtversicherung nicht für die Folgen eines Unfalls aufkommen und das kann sehr teuer werden.

Diebstahlschutz für S-Pedelecs

Den Versicherungsschutz für ein S-Pedelec oder E-Bike kann man beim Erwerb des Versicherungskennzeichens um eine Teilkaskoversicherung ergänzen. Damit ist Ihr Bike gegen Diebstahl und darüber hinaus gegen Schäden, die beispielsweise durch Brand, Explosion oder Hagel entstehen, abgesichert.

Führerschein für S-Pedelecs

S-Pedelecs gelten rechtlich als Kleinkraftrad der Klasse L1E, für deren Nutzung man einen Führerschein (Klasse M) benötigt. Außerdem muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein und das Fahrzeug ist versicherungspflichtig.

Wird die Motorleistung von 500 Watt und die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschritten, reicht ein Mofaführerschein. Für Fahrer, die nach dem 1. April 1965 geboren sind, ist zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung Pflicht. Nach neuer Rechtsauffassung des Bundesverkehrsministeriums darf man mit S-Pedelecs oder E-Bikes Radwege nicht benutzen.